Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der HiraPro GmbH, Edisonstraße 2–4, 85716 Unterschleißheim, Deutschland, handelnd unter der Marke Schweiß-Experten.de, gegenüber Geschäftskunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die HiraPro GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung oder in einem Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Leistungsgegenstand
Schweiß-Experten.de unterstützt Unternehmen bei der Suche, Auswahl und projektbezogenen Bereitstellung geeigneter Fach- und Führungskräfte sowie bei schweißtechnischen Beratungs-, Engineering-, Qualitäts- und Projektleistungen. Je nach Einzelvereinbarung kann die Leistung insbesondere die Vermittlung freier Experten, die Besetzung projektbezogener Dienstleistungen, die Suche nach Kandidaten für eine Festanstellung oder die Erbringung eigener bzw. koordinierter Fachleistungen umfassen.
Umfang, Einsatzform, Einsatzort, Qualifikation, Vergütung und sonstige Projektbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
3. Vertragsschluss
Anfragen über die Website sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch Annahme eines konkreten Angebots, eine schriftliche bzw. in Textform erklärte Beauftragung oder durch einen gesonderten Vertrag zustande.
Die HiraPro GmbH ist berechtigt, Angebote zeitlich zu befristen und die Leistungserbringung von der Verfügbarkeit geeigneter Experten abhängig zu machen.
4. Erfolgsbasierte Abwicklung
Die Suche, Vorauswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten oder Experten erfolgt grundsätzlich erfolgsorientiert. Für die reine Suche und Vorstellung entstehen dem Kunden keine gesonderten Kosten, sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Bei projektbezogenen bzw. temporären Einsätzen wird die Vergütung erst mit dem tatsächlichen Einsatz der ausgewählten Ressource fällig. Abgerechnet wird auf Grundlage des im Angebot vereinbarten Stunden-, Tages- oder All-in-Satzes und der tatsächlich bestätigten Leistung. Der vereinbarte Satz umfasst die Vergütung der Ressource sowie die Vermittlungs-, Koordinations- und Abwicklungsleistung der HiraPro GmbH. Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, soweit dies im Angebot oder Einzelvertrag vereinbart ist.
Bei erfolgreicher Vermittlung in eine Festanstellung oder in ein unmittelbar zwischen Kunde und Kandidat begründetes dauerhaftes Vertragsverhältnis fällt eine einmalige Erfolgsvergütung in der im individuellen Angebot vereinbarten Höhe an.
5. Kandidatenvorstellung und Vermittlungsschutz
Als Vorstellung gilt die erstmalige Übermittlung eines identifizierbaren Kandidaten- oder Expertenprofils oder die Herstellung eines unmittelbaren Kontakts durch Schweiß-Experten.de.
Kommt innerhalb von zwölf Monaten nach der Vorstellung zwischen dem Kunden oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und dem vorgestellten Kandidaten ein Arbeits-, Dienst-, Werk-, Beratungs- oder sonstiges entgeltliches Vertragsverhältnis zustande, gilt die Vermittlung als erfolgreich und die vereinbarte Erfolgsvergütung wird fällig.
War dem Kunden der Kandidat bereits nachweislich bekannt und bestand bereits ein konkreter geschäftlicher oder recruitingbezogener Kontakt, ist dies der HiraPro GmbH innerhalb von fünf Werktagen nach Vorstellung in Textform mitzuteilen.
6. Projektbezogene Einsätze und Leistungsnachweise
Bei zeitabhängig vergüteten Einsätzen werden die tatsächlich erbrachten Stunden oder Tage anhand von Leistungs- bzw. Tätigkeitsnachweisen dokumentiert. Der Kunde prüft diese zeitnah. Erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach Übermittlung kein begründeter Widerspruch, können die Nachweise der Abrechnung zugrunde gelegt werden.
Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen, Ansprechpartner und – bei Vor-Ort-Einsätzen – die notwendigen betrieblichen Sicherheitsinformationen bereit.
7. Rechtliche Einordnung des Personaleinsatzes / Arbeitnehmerüberlassung
Die konkrete rechtliche Ausgestaltung eines Einsatzes richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag und der tatsächlichen Durchführung. Soweit Leistungen als selbstständige Dienst- oder Werkleistungen vereinbart sind, erfolgt keine Eingliederung der eingesetzten Person in die Arbeitsorganisation des Kunden und keine arbeitsrechtliche Weisungsunterstellung.
Soweit ein geplanter Einsatz rechtlich als Arbeitnehmerüberlassung einzuordnen wäre, wird eine solche Leistung nur erbracht, wenn die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen und Erlaubnisse vorliegen und die Parteien dies vor Einsatzbeginn ausdrücklich gesondert vereinbart haben. Eine Bezeichnung als Dienst- oder Werkvertrag ersetzt nicht die gesetzlich maßgebliche tatsächliche Durchführung.
8. Qualifikation und Auswahl
Die HiraPro GmbH wählt Kandidaten und Experten anhand der vom Kunden mitgeteilten Anforderungen und der vorliegenden Informationen sorgfältig aus. Eine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit einer bestimmten Person oder für einen bestimmten Projekterfolg wird nicht übernommen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Einsatzbeginn zu prüfen, ob die vorgesehene Qualifikation, Befähigung und gegebenenfalls erforderliche Zulassung für die konkrete Tätigkeit ausreicht.
9. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, werden projektbezogene Leistungen monatlich nachträglich abgerechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
10. Stornierung und Beendigung
Für laufende projektbezogene Einsätze gelten die im Einzelangebot vereinbarten Kündigungs- und Stornierungsfristen. Fehlt eine solche Regelung, kann ein laufender Einsatz mit einer Frist von 14 Kalendertagen in Textform beendet werden, soweit die Art des Auftrags dem nicht entgegensteht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende, als vertraulich erkennbare geschäftliche, technische und kaufmännische Informationen vertraulich und verwenden diese ausschließlich zur Durchführung der Zusammenarbeit. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
12. Schutz von Kandidaten- und Expertenprofilen
Vom Anbieter übermittelte Profile, Lebensläufe, Qualifikationsnachweise und Kontaktdaten dürfen ausschließlich zur Prüfung und Durchführung der konkreten Zusammenarbeit verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder verbundene Unternehmen ist nur zulässig, soweit sie zur konkreten Besetzungsentscheidung erforderlich oder vorher abgestimmt ist.
13. Haftung
Die HiraPro GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für fachliche Entscheidungen, die der Kunde entgegen einer ausdrücklichen Empfehlung oder außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs trifft, besteht keine Haftung der HiraPro GmbH.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Ergänzende Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Schweiß-Experten.de.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – München ausschließlicher Gerichtsstand.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: September 2026